Allgemeine und übergreifende Informationen
In Anwendung des Gesetzes vom 11. Februar 2005 haben sich die öffentlich-rechtlichen Körperschaften verpflichtet, ihre Busverkehrsnetze, aber auch ihre Websites für Behinderte zugänglich zu machen.
JV-Malin wird den Anforderungen der Vorgaben zur behindertengerechten Zugänglichkeit gerecht, fordert aber auch das Engagement der Partner im ergonomischen Prozess der Website.
Parallel dazu ist JV-Malin auch zugänglich für Sehbehinderte und Blinde, die über eine Braille-Tastatur bzw. einen Sprachsynthese-Screenreader verfügen.
Von nun an werden die Informationen zu behindertengerechten Transportmitteln im Fahrtenblatt der gewählten Route angezeigt. So können Behinderte die Zugangsbedingungen zu den Busverkehrsnetzen entsprechend der Art ihrer Körperbehinderung in Erfahrung bringen. Diese Informationen sind theoretisch und unterliegen den jeweiligen Betriebsbedingungen.

Behindertengerechte Zugänglichkeit


